Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Der gesetzlichen Krankenversicherung kann man als Pflichtversicherter (z.B. aufgrund eines
Beschäftigungsverhältnisses), als freiwilliges Mitglied oder auch als Familienmitglied angehören.
Überschreiten Sie länger als 1 Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2014: 53.500,00 €), dann könnten Sie
entweder in die private Krankenversicherung wechseln oder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen
Krankenversicherung verbleiben. Vor dieser Entscheidung sind zahlreiche Überlegungen anzustellen, da
eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung an Bedingungen geknüpft ist: Altersgrenzen und
Vorversicherungszeiten sollen verhindern, dass Versicherte in jungen Jahren privat krankenversichert
sind und im Alter der finanziell günstigeren Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung
beitreten können. Die aktuelle Beitragsuntergrenze liegt bei 14,6 % (je 7,3 % für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Darüber hinaus gibt es keine verbindliche Festschreibung der Zusatzbeiträge mehr.
Ab dem 01.01.2015 werden die Krankenkassen ihre Beiträge wieder selbst bestimmen können.
Welche Einkünfte der Beitragsbemessung unterliegen, ist zurzeit je nach Art der Mitgliedschaft
(freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied in der Krankenversicherung der Rentner) zu differenzieren.
Grundsätzlich gilt: Um innerhalb der komplexen Thematiken die richtige Entscheidung treffen zu können,
müssen die Parameter Ihrer persönliche Lebenssituation und Planungsperspektive Berücksichtigung finden.
Die Richtlinien und Gesetzgebungen zur Kranken-und Pflegeversicherung sind vielfältig und tragen dadurch
häufig zur Verunsicherung unserer Klienten bei.
Viele der uns gestellten Fragen basieren auf der Kostenexplosion im Gesundheitswesen und der damit nicht
abschätzbaren Konsequenzen für die eigene Zukunft.
Typische Fragen an uns lauten:
- Ich bin 54 Jahre alt und privat krankenversichert. Kann ich noch in die gesetzliche
Krankenversicherung wechseln?
- Würde mir ein eventueller Wechsel überhaupt Vorteile bringen?
- Ich bin Rentner und noch berufstätig. Die Krankenkasse verlangt den Höchstbeitrag und
darüber hinaus den Zuschuss, den ich von der Rentenversicherung erhalte. Ich das denn
überhaupt zulässig?
- Liegen bei mir die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung
der Rentner vor?
- Wie hoch ist der Zuschuss zur Rente, wenn ich nicht in der Krankenversicherung der Rentner
bin?
- Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir werden gemeinsam die für
Sie beste Lösung finden!